Produkteigenschaften
2K – Klarlack auf Acrylbasis mit Glanzgrad 15-20% bei Winkel 60°. Gute Beständigkeiten, gleichmäßig mattierte Ober flächen. Als Überzugslack für matte, seidenmatte und seidenglänzende Metallic – und Effekt lackierungen. Für die Verwendung auf Kunststoffteilen, z.B. Stoßstangen, mit Mipa 2K – Elastic elastifizieren. Der Glanz erhöht sich hierbei je nach Zugabe auf max. 70%.
Mögliche Glanzvarianten:
Seidenmatt:
- Zugabe von 5 – 10% Mipa Elastic
- 2K – Klarlack matt im MV 3:1 mit Mipa 2K – Klarlack Glanz
Seidenglänzend:
- Zugabe von 15 – 20% Mipa 2K – Elastic
- 2K – Klarlack matt im MV 2:1 mit Mipa 2K – Klarlack Glanz
Hinweise:
Verarbeitungsbedingungen: Ab +10°C und bi s 75% relative Luftfeuchtigkeit Wichtig: Die Spritzweise hat wesentlichen Einfluß auf den Glanzgrad, deshalb sollte der letzte Spritzgang nach einer Ablüftzeit von ca. 5 – 10 Minuten dünn und gleichmäßig erfolgen.
Lagerung: Im verschlossenen Originalgebi nde mindestens 2 Jahre lagerfähig.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Allgemeine Hinweise:
(P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. (P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (P103) Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Gefahrenhinweise:
(H226) Flüssigkeit und Dampf entzündbar (H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H336) Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (H412) Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (EUH066) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Piktogramm:
Gefahr!
Sicherheitshinweise:
(P210) Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. (P241) Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. (P261) Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. (P303) Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): (P361) Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. (P353) Haut mit Wasser abwaschen/duschen. (P405) Unter Verschluss aufbewahren. (P501a) Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften.
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